Wir überprüfen in den vorgeschriebenen Abständen Ihre elektrischen Geräte, seien es Elektrowerkzeuge oder Schweißgeräte, nach DGUV V3 (BGV-A3).
Nach DGUV V3 sollten alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel mindestens alle 6 Monate (auf Baustellen alle 3 Monate) und müssen mindestens alle 12 Monate überprüft werden!
Wiederholungsprüfung von Schweißgeräten
ACHTUNG!
In der Praxis werden Schweißgeräte häufig bei einer Wiederholungsprüfung unzureichend bzw. falsch geprüft.
Es ist weitgehend unbekannt, dass die elektrische Wiederholungsprüfung von Schweißstromquellen nicht nach der
VDE 0701-0702 sondern nach der VDE 0544-4 zu erfolgen hat.
Die VDE 0544-4 "Lichtbogenschweißeinrichtungen - Teil 4: Inspektion und Prüfung während des Betriebes (IEC 60974-4:2006)" vom September 2007 beschreibt auf 21 Seiten den vollständigen Prüfablauf für Lichtbogenschweißeinrichtungen.
Neben dem Schutzleiterwiderstand und diversen Isolationswiderständen müssen der Sondenstrom der Schweißstromausgänge, der Sondenstrom der berührbar leitfähigen Teile, der Differenzstrom sowie die Leerlaufspannungen für Gleich- und/oder Wechselstrom gemessen und protokolliert werden.
Eine Prüfung nach VDE 0701-0702 ist hier nicht ausreichend und verschenktes Geld!