In der "Arbeitsstättenverordnung" (ArbStättV) wird die mindestens jährliche Prüfung von Absauganlagen gefordert:
"ArbStättV § 53 Instandhaltung, Prüfungen
(1) ...
(2) Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, z.B. ... Absaugeinrichtungen, ... sowie lüftungstechnische Anlagen mit Luftreinigung müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Prüfungen müssen bei Sicherheitseinrichtungen mindestens jährlich und bei lüftungstechnischen Anlagen mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden.
(3) ..."
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Auflage bieten wir Ihnen Service und Wartung an. Die Wartung wird durch ein Prüfbuch und eine Prüfplakette dokumentiert.
Durch Abschluß eines Wartungsvertrages erhöhen Sie außerdem die Garantie auf unsere Saug- und Filteranlagen.